Ortsjubiläen: Wie alt ist unser Dorf? Wie alt ist unsere Stadt?
– Ersterwähnung vs. Gründungsurkunde –
Vor dem sich anbahnenden Jubiläumsjahr 2025 wird für viele Heimatforscher und Ortschronisten brandenburgischer Gemeinden die Frage nach der Ersterwähnung ihres Dorfes bzw. ihrer Stadt aktuell. Bei letztgenannter Siedlungsform ist stets grundlegend zu beachten, ob denn eine Ersterwähnung oder die Erhebung zur kommunalen Stadt, also eine urkundliche Verleihung des Stadtrechts, vorliegt. Zur sicheren Analyse des Sachverhalts kann der Aufsatz von Prof. Winfried Schich eine erste inhaltliche Orientierung bieten.
Nun wird im Zusammenhang mit der Nennung im so genannten Landbuch Kaiser Karls IV. nicht selten auch von kleineren Landgemeinden die Frage an die Beratungsstelle herangetragen, wo denn der Eintrag für den jeweiligen Ort zu finden sei und was er inhaltlich bedeute.
Die drei Handschriften dieser Quelle finden sich in den Beständen des Geheimen Preußischen Staatsarchivs in Berlin Dahlem unter den Signaturen:
GStA PK, I. HA, Rep. 78, Kurmärkische Lehnskanzlei, Nr. 1a,
GStA PK, I. HA, Rep. 78, Kurmärkische Lehnskanzlei, Nr. 1b
und
GStA PK, I. HA, Kurmärkische Lehnskanzlei, Rep. 78, Nr. 1, Bd. 1.
Auch wenn diese aus verschiedenen Zeiten stammen, ist die Entstehung aller im Spätmittelalter zu verorten. Alle drei Exemplare können mittlerweile bequem am heimischen Rechner als Digitalisat eingesehen werden.
Man muss sich in diesem prominenten Fall allerdings nicht mehr unbedingt selbst durch die Originalhandschriften quälen. Es liegen mehrere gedruckte Editionen des Textes vor. Im Einzelnen sind dies in chronologischer Reihenfolge:
Fidicin, Ernst (Hrsg.): Kaiser Karl’s IV. Landbuch der Mark Brandenburg nach handschriftlichen Quellen, Berlin 1856.
Exemplare dieser Schrift finden sich u. a. in den Beständen der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam und der Staatsbibliothek in Berlin. Auch als Digitalisat ist das Ganze mittlerweile frei verfügbar.
Schulze, Johannes (Hrsg.): Das Landbuch der Mark Brandenburg von 1375, Berlin 1940 (=Brandenburgische Landbücher, Bd. 2).
Hiervon sind ebenfalls in der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam und in der Staatsbibliothek in Berlin Ausgaben vorhanden. Digitalisierte Zusatzinformationen zu dieser Publikation finden sich zudem unter: Link – Web-Archiv
Wem schlussendlich die Arbeit mit den gedruckten und kommentierten Quelltexten nicht behagt, dem sei an dieser Stelle noch eine jüngst erschienene Übersetzung anempfohlen:
Partenheimer, Lutz/Stellmacher, André (Hrsg.): Das Landbuch der Mark Brandenburg von 1375/76, 1. – allgemeiner – Teil nach der Edition von Johannes Schultze (1940), lateinisch-deutsch, Potsdam 2020 (=Brandenburgische Landesgeschichte, Bd. 36).
Wer dieses Buch nicht im Handel erwerben möchte, kann es in den bereits mehrfach genannten Bibliotheken einsehen.